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EÜSL-Projektchor: Satzung

  1. Der Chor führt den Namen "EÜSL-Projektchor" (nachstehend: „Chor“).
     
  2. Zweck des Chors ist die Förderung des Chorgesangs, die Weiterentwicklung und Förderung der Gesangstradition; dieser Zweck wird durch die Veranstaltung von Chorfreizeiten und Auftritten verfolgt.
     
  3. Jedes Mitglied der EÜSL* kann Mitglied des Chors werden.
     
  4. Jedes Chormitglied entrichtet den Mitgliedsbeitrag.
     
  5. Organe des Chors sind die Mitgliederversammlung und der von dieser gewählte Vorstand.
     
  6. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
     
  7. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein.
     
  8. Die Mitgliederversammlung genehmigt den Aktivitätsplan für das kommende Jahr und legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie Ermäßigungen fest. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Revisionskommission (2 Mitglieder).
     
  9. Der Vorstand und die Mitglieder der Revisionskommission werden aus der Mitte der Chormitglieder für 4 Jahre gewählt.
     
  10. Dem Vorstand gehören an:
    • der/die 1. Vorsitzende
    • der/die KassenwartIn
    • ein weiteres Vorstandsmitglied
Stimmberechtigt ist jedes Chormitglied, das den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.


Auf der Mitgliederversammlung am 04.09.2005 erörtert und angenommen.
* Estnische Volksgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland.

© 2006 EÜSLi Projektkoor