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EÜSL-Projektchor: Satzung
- Der Chor führt den Namen "EÜSL-Projektchor" (nachstehend: „Chor“).
- Zweck des Chors ist die Förderung des Chorgesangs, die Weiterentwicklung und Förderung der Gesangstradition; dieser Zweck wird durch die Veranstaltung von Chorfreizeiten und Auftritten verfolgt.
- Jedes Mitglied der EÜSL* kann Mitglied des Chors werden.
- Jedes Chormitglied entrichtet den Mitgliedsbeitrag.
- Organe des Chors sind die Mitgliederversammlung und der von dieser gewählte Vorstand.
- Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
- Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein.
- Die Mitgliederversammlung genehmigt den Aktivitätsplan für das kommende Jahr und legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie Ermäßigungen fest. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Revisionskommission (2 Mitglieder).
- Der Vorstand und die Mitglieder der Revisionskommission werden aus der Mitte der Chormitglieder für 4 Jahre gewählt.
- Dem Vorstand gehören an:
- der/die 1. Vorsitzende
- der/die KassenwartIn
- ein weiteres Vorstandsmitglied
Stimmberechtigt ist jedes Chormitglied, das den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.
Auf der Mitgliederversammlung am 04.09.2005 erörtert und angenommen.
* Estnische Volksgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
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